Wer wird aufgenommen:
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Aufgenommen werden Menschen (w., m.) von 30 - 55 Jahren,
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a) bei denen ein selbstverantwortliches Handeln vorausgesetzt ist und voll
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geschäftsfähig sind.
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b) die eventuell ihre Berufe/Tätigkeiten nachgehen oder für ihr finanzielles
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Auskommen selber sorgen können.
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(wie z. B. Bezüge aus einer Erwerbsunfähigkeitsrente erhalten)
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c) die bei Aufnahme in die Wohngruppe belegen können, daß diese einen
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monatlichen Festbetrag für Unterkunft, Verpflegung und Psycotherapie
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aufbringen können (z. B. Bezüge durch einer Erwerbsunfähigkeitsrente
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d) die eine Gemeinschaft suchen, in der sich diese über ihre tiefgründigen
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Bewegungen und Erfahrungen austauschen möchten.
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e) die therapiefähig und therapiewillig sind
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f) und über eine entsprechende psychische Stabilität verfügen.
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g) die sich bereits in Psychotherapie befinden und/oder entsprechende
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Erfahrungen mitbringen
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h) und auf Grund dessen eine Wohngemeinschaft suchen,
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i) weil diese alleine nicht mehr wohnen und leben möchten, können oder dürfen.
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j) und sonst auf eine sozialpsychiatrisch oder sozialtherapeutisch
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betreute Wohngemeinschaft verwiesen werden würden,
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k) obwohl diese nicht unbedingt relevant wäre, weil ein selbstverantwortliches
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Handeln und eine relative psychische Stabilität gegeben ist
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l) die sonst, auf Grund finanzieller Rücklagen in betreuten Einrichtungen,
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als Selbstzahler auftreten müßten.
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m) die sich in einer familiären Gemeinschaft ein achtsames Miteinander
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erwünschen,
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n) die eine Gemeinschaft suchen, in der diese wieder Vertrauen finden wollen
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o) die offen für die alternativen ganzheitlichen Heil- und Therapiemethoden,
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so wie -verfahren mit ganzheitlichen humanistisch orientierten Sichtweisen und
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Aspekten sind.
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p) die sich die Sinnfragen ihres Lebens stellen aber nicht suizidgefährdet sind.
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q) die sich in Glaubenskrisen befinden und/oder sich neu orientieren wollen
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r) die eine mystische Tendenz haben, über welche sie sonst nicht reden können,
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s) weil es ihnen an entsprechenden Gesprächspartnern fehlt oder sich von ihnen
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un- oder mißverstanden fühlen
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t) und für eine Psychotherapie offen sind.
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u) die sich aus Abhängigkeiten fragwürdiger religiöser Glaubensgemeinschaften
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lösen wollen/müssen
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v) die wieder Selbstverantwortung übernehmen wollen.
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w) die an sich und ihren Problemen arbeiten wollen
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x) die durch PsychoTherapie den Weg zur Spiritualität gefunden haben
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y) kleine Haustiere, welche freundlich und stubenrein sind, sollten auch
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mitgebracht werden können.
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Unter anderem könnte dieses Projekt auch für
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psychotherapeutische Fachkliniken interessant sein, wenn ihre Klienten nach
Beendigung ihres Aufenthaltes keinen Wohnsitz mehr haben oder diesen verlassen
müssen, bzw. sich aus psychischen Gründen verändern müssen oder wollen.
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Auch nach einer aufdeckenden oder tiefgehenden stationären Psychotherapie
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könnte dieses Projekt für Betroffene relevant sein, welche
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a) einer psychischen Stabilisierung bedürfen
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b) einer (psycho)therapeutischen Nachsorge bedürfen
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c) einer Gemeinschaft bedürfen
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d) auf Grund dessen, auf einen erneuten Aufenthalt in einer Psychiatrie verwiesen
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werden würden
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e) während einer stationären Psychotherapie die Ablehnung einer weiteren
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Kostenübernahme durch die Kostenträger erfahren haben, was auf Grund
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dessen zu einer vorzeitigen Beendigung bzw. einem Abbruch des
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Aufenthaltes geführt hat, wodurch die psychische Stabilisierung und
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Weiterentwicklung behindert/verhindert wurden ist.
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Wer wird nicht aufgenommen:
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Nicht aufgenommen werden Menschen,
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a) die unter 25 Jahre alt sind
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b) mit Sucht- und Abhängigkeitserkrankungen
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c) mit Spielsucht
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d) die stark zu Psychosen neigen
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e) mit selbst- und fremdgefährdenden Tendenzen
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f) die akut suizidgefährdet sind
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g) die eine psychotherapeutische Begleitung ablehnen
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h) für die, auf Grund dessen, eine sozialpsychiatrische betreute Einrichtung
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relevant wäre
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i) für die ein Akut-Aufenthalt in einer Psychiatrie angezeigt wäre
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j) die an ihrer Situation nichts ändern wollen
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