Alternative Finanzierungsvorschläge:
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1) Eigenverantwortliche Anmietung einer
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(oder mietfrei, bzw. gesponsert zur Verfügung gestellten)
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entsprechenden Immobilie der Bewohner
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(vielleicht vorerst mit Unterstützung einer sozialpsychiatrischen/-pädagogischen
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Einrichtung, Behörde oder Sponsors)
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2) Gründung eines Vereins oder einer Stiftung bestehend aus: (Idealfall)
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a) Ärzten
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b) Neurologen und Psychiatern
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c) Psychotherapeuten
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d) SozialPädagogen
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e) Heilpraktiker/Heilpädagogen
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f) Rechtsanwälten
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g) Mitarbeiter aus verwandten sozialen und helfenden Berufen
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h) ehrenamtlichen Helfern
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i) Sponsoren
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j) Betroffenen
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zur Vereinsgründung werden mindestens 7 Personen gesucht:
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(Davon unabhängig sollte der Vereinsvorstand bestehen aus:)
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a) 1. Vorsitzender
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b) 2. (stellvertretender) Vorsitzender
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c) 1-2 Pressesprecher und Öffentlichkeitsarbeit
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d) 1 Kassenwart
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e) 1 Kassenprüfer
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f) 1 Schriftführer
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g) 1 Beisitzer
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3) Gründung einer Eigentümergemeinschaft von Interessenten,
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die sich finanziell an diesem Projekt beteiligen und eventuell selber in diesem
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wohnen und leben möchten/wollen.
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a) Kleine Eigentümergemeinschaft mit größeren Kapitalbeteiligungen für das
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gesamte Wohnobjekt, wodurch ein steuerlicher Ertragsgewinn aus Miete
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oder Verpachtung entsteht. (Abvermietung der Räumlichkeiten).
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b) Große Eigentümergemeinschaft mit kleineren Kapitalbeteiligungen,
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welche mindestens aus dem Wert des selbstgenutzten Wohnraums,
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und des anteiligen Eigentumes an den gemeinschaftlichen Räumlichkeiten
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besteht. (Meines Wissens machen die Sozialämter keine Unterschiede
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zwischen selbstgenutzten Eigentum und angemieteten Wohnraum mehr,
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sofern diese den Normen entsprechen.)
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Dadurch könnten, unter Umständen, der Eigenanteil von eine
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Selbstfinanzierung eventuell anstehender (freiwilliger oder gesetzlicher)
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sozialpsychiatrischen und sozialpädagogischen Betreuungsverfahren,
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welche aber vermieden werden sollten, ausgenommen werden.
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(Dieser Sachverhalt wäre grundsätzlich und individuell zu prüfen!!!)
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4) Gründung einer Kapitalbeteiligungsgesellschaft, in der sich
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gewerbliche und/oder private Groß- und Kleinanleger (auch ausländische),
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welche sich, mit einem Teil ihres Kapitales, auf der sozialen Ebene, in unsere
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Gesellschaft einbringen wollen/möchten, beteiligen können.
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Da das deutsche Gesundheitssystem in einem sehr maroden Zustand ist,
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wäre ein Vorteil steuerlicher Abzugsfähigkeit über Spendenbescheinigung z. B.
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a) zur Unterstützung minderbemittelter Menschen
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b) zur Unterstützung mildtätiger und sozialer Zwecke
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zu prüfen.
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