Alternative Finanzierungsvorschläge:

1) Eigenverantwortliche Anmietung einer
(oder mietfrei, bzw. gesponsert zur Verfügung gestellten)
entsprechenden Immobilie der Bewohner
(vielleicht vorerst mit Unterstützung einer sozialpsychiatrischen/-pädagogischen
Einrichtung, Behörde oder Sponsors)



2) Gründung eines Vereins oder einer Stiftung bestehend aus: (Idealfall)

a) Ärzten
b) Neurologen und Psychiatern
c) Psychotherapeuten
d) SozialPädagogen
e) Heilpraktiker/Heilpädagogen
f) Rechtsanwälten
g) Mitarbeiter aus verwandten sozialen und helfenden Berufen
h) ehrenamtlichen Helfern
i) Sponsoren
j) Betroffenen

zur Vereinsgründung werden mindestens 7 Personen gesucht:
(Davon unabhängig sollte der Vereinsvorstand bestehen aus:)

a) 1. Vorsitzender
b) 2. (stellvertretender) Vorsitzender
c) 1-2 Pressesprecher und Öffentlichkeitsarbeit
d) 1 Kassenwart
e) 1 Kassenprüfer
f) 1 Schriftführer
g) 1 Beisitzer



3) Gründung einer Eigentümergemeinschaft von Interessenten,
die sich finanziell an diesem Projekt beteiligen und eventuell selber in diesem
wohnen und leben möchten/wollen.
a) Kleine Eigentümergemeinschaft mit größeren Kapitalbeteiligungen für das
gesamte Wohnobjekt, wodurch ein steuerlicher Ertragsgewinn aus Miete
oder Verpachtung entsteht. (Abvermietung der Räumlichkeiten).
b) Große Eigentümergemeinschaft mit kleineren Kapitalbeteiligungen,
welche mindestens aus dem Wert des selbstgenutzten Wohnraums,
und des anteiligen Eigentumes an den gemeinschaftlichen Räumlichkeiten
besteht. (Meines Wissens machen die Sozialämter keine Unterschiede
zwischen selbstgenutzten Eigentum und angemieteten Wohnraum mehr,
sofern diese den Normen entsprechen.)
Dadurch könnten, unter Umständen, der Eigenanteil von eine
Selbstfinanzierung eventuell anstehender (freiwilliger oder gesetzlicher)
sozialpsychiatrischen und sozialpädagogischen Betreuungsverfahren,
welche aber vermieden werden sollten, ausgenommen werden.
(Dieser Sachverhalt wäre grundsätzlich und individuell zu prüfen!!!)



4) Gründung einer Kapitalbeteiligungsgesellschaft, in der sich
gewerbliche und/oder private Groß- und Kleinanleger (auch ausländische),
welche sich, mit einem Teil ihres Kapitales, auf der sozialen Ebene, in unsere
Gesellschaft einbringen wollen/möchten, beteiligen können.
Da das deutsche Gesundheitssystem in einem sehr maroden Zustand ist,
wäre ein Vorteil steuerlicher Abzugsfähigkeit über Spendenbescheinigung z. B.
a) zur Unterstützung minderbemittelter Menschen
b) zur Unterstützung mildtätiger und sozialer Zwecke
zu prüfen.


Diese Seite wurde erstellt am 15.05.2003 von Klaus Bernd Grenda, Eckernförde, Germany