Finanzierung des Projektes : 
                
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                Die Bewohner sollten für ihren Lebensunterhalt, sowie für die Finanzierung des 
                Wohnens in dieser Gemeinschaft, selber sorgen können, in dem diese 
                
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                z.B. eventuell ihre Berufe und Tätigkeiten nachgehen oder ihr Auskommen 
                
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                anderweitig entsprechend finanzieren können. 
                
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                (z. B. durch einer bereits bewilligten Erwerbsunfähigkeitsrente o. ä.) 
                
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                Dieses Projekt könnte auch aus mehreren, im gleichen Gebäude befindlichem 
                
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                oder einem Verbund von externen Wohngemeinschaften bestehen, in der jeder 
                
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                Bewohner seine eigene Wohneinheit oder Zimmer hat. Die Rämlichkeiten dieses 
                Projektes, wie Küche, Bad, Wohnzimmer, Gruppen- und Meditationsraum, 
                Nebengebäude, Rasenfläche oder Wiese und Terrasse, sollten Gemeinschaftsgut 
                sein, welches auch entsprechend gemeinschaftlich zu pflegen ist. 
                
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                Der monatliche Mietzins für Wohneinheiten sollte dem Mietspiegel, der 
                entsprechenden Region angepaßt sein. Gleiches soll auch für die Anmietung der 
                selbstgenutzten Zimmer gültig sein, welches sich auf die zusätzliche Küchen- und 
                Badbenutzung, so wie der anteiligen Nutzung der Gemeinschaftsräume 
                
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                und -flächen, hinzuzüglich der entsprechenden Nebenkosten bezieht. 
                
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                Der monatliche Gesamtmietzins kann sich auch unterhalb dem, des regionalen 
                Mietspiegels befinden, darf aber nicht dem Fortbestehen des Projektes gefährden. 
                
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                Ein eventuell entstehender Überschuss, welcher durch die Abvermietung der 
                Räumlichkeiten an die Bewohner oder Spenden entstehen könnte, sollte dem 
                
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                Projekt als Rücklagen für z. B. Anschaffungen usw, welche dem Allgemeinwohl der 
                Gemeinschaft nutzen, zur Verfügung gestellt werden. 
                
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                Die Wohngruppe sollte eine fachkundige psychotherapeutische ambulante 
                
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                Begleitung erfahren, welche über Kenntnisse in der Psychotherapie mit 
                
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                ganzheitlichen Aspekten und humanistisch orientierter Sichtweise verfügt und 
                
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                ebenso von alternativen Heil- und Therapiemethoden Gebrauch machen könnte, 
                
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                was den Schwerpunkt des Projektes darstellen sollte. Auch wäre es für die 
                Wohngruppe zum Vorteil, wenn diese, bei Bedarf, eine ebensolche kompetente 
                ambulante kassenrechtlich anerkannte medizinische, ärztliche, psychiatrische und 
                neurologische Versorgung erfahren würde, so wie eine entsprechende 
                (sozial)pädagogische Begleitung gesichert werden könnte. 
                
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                Die medizinisch und (psycho)therapeutisch begleitenden Personen sollten bereit 
                
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                sein, ihre erbrachten Leistungen über entsprechende Kostenträger begleichen zu 
                können, sofern sich alle Vertragspartner dazu bereit erklären. 
                
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                Bei 100 %iger Übereinstimmung der Bewohner soll auch die Möglichkeit bestehen, 
                einen Arzt, sowie Psychotherapeuten usw. für die Gemeinschaft zu bestellen, 
                
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                welcher über Kenntnisse in weiteren Spezialgebieten der alternativen Heil- und 
                Therapiemethoden, so wie -verfahren verfügt. (z.B. Homöopathie, Heilpraktiker, 
                Naturheilverfahren, Körpertherapie, Familienaufstellungen o.ä.) 
                
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                Diese müssen allerdings, sofern sich kein Kostenträger dafür finden läßt, von 
                
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                jedem Teilnehmer selber finanziert werden. Gleiches gilt ebenso auch für die 
                
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                ambulanten Einzelgespräche, falls diese Verfahren durch die entsprechenden 
                Kostenträger über dem Vor- oder Nachsorgeweg nicht beglichen werden können, 
                
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                bzw. die Anbieter kassenrechtlich nicht zugelassen sind. 
                
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                Um den Gruppenprozess positiv zu fördern, wäre es sinnvoll, wenn alle Bewohner 
                eventuell beim gleichen Therapeuten in Psychotherapie wären, was aber keine 
                
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                Pflicht sein sollte. Auch sollten die Bewohner bereit sein, sich bei Bedarf ambulant, 
                
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                von einem kassenärztlich zugelassenen Arzt, Neurologen und Psychiater, so wie in 
                sozialen Fragen (Beruf, Behördenangelegenheiten usw.) 
                
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                die Möglichkeit bestehen, sich von einem(r) geeignete(n) Sozialarbeiter/in 
                
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                (z.B. psychosoziale Dienste etc.) begleiten zu lassen. 
                
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