Finanzierung des Projektes :

Die Bewohner sollten für ihren Lebensunterhalt, sowie für die Finanzierung des
Wohnens in dieser Gemeinschaft, selber sorgen können, in dem diese
z.B. eventuell ihre Berufe und Tätigkeiten nachgehen oder ihr Auskommen
anderweitig entsprechend finanzieren können.
(z. B. durch einer bereits bewilligten Erwerbsunfähigkeitsrente o. ä.)
Dieses Projekt könnte auch aus mehreren, im gleichen Gebäude befindlichem
oder einem Verbund von externen Wohngemeinschaften bestehen, in der jeder
Bewohner seine eigene Wohneinheit oder Zimmer hat. Die Rämlichkeiten dieses
Projektes, wie Küche, Bad, Wohnzimmer, Gruppen- und Meditationsraum,
Nebengebäude, Rasenfläche oder Wiese und Terrasse, sollten Gemeinschaftsgut
sein, welches auch entsprechend gemeinschaftlich zu pflegen ist.
Der monatliche Mietzins für Wohneinheiten sollte dem Mietspiegel, der
entsprechenden Region angepaßt sein. Gleiches soll auch für die Anmietung der
selbstgenutzten Zimmer gültig sein, welches sich auf die zusätzliche Küchen- und
Badbenutzung, so wie der anteiligen Nutzung der Gemeinschaftsräume
und -flächen, hinzuzüglich der entsprechenden Nebenkosten bezieht.
Der monatliche Gesamtmietzins kann sich auch unterhalb dem, des regionalen
Mietspiegels befinden, darf aber nicht dem Fortbestehen des Projektes gefährden.
Ein eventuell entstehender Überschuss, welcher durch die Abvermietung der
Räumlichkeiten an die Bewohner oder Spenden entstehen könnte, sollte dem
Projekt als Rücklagen für z. B. Anschaffungen usw, welche dem Allgemeinwohl der
Gemeinschaft nutzen, zur Verfügung gestellt werden.
Die Wohngruppe sollte eine fachkundige psychotherapeutische ambulante
Begleitung erfahren, welche über Kenntnisse in der Psychotherapie mit
ganzheitlichen Aspekten und humanistisch orientierter Sichtweise verfügt und
ebenso von alternativen Heil- und Therapiemethoden Gebrauch machen könnte,
was den Schwerpunkt des Projektes darstellen sollte. Auch wäre es für die
Wohngruppe zum Vorteil, wenn diese,
bei Bedarf, eine ebensolche kompetente
ambulante
kassenrechtlich anerkannte medizinische, ärztliche, psychiatrische und
neurologische Versorgung erfahren würde, so wie eine entsprechende
(sozial)pädagogische Begleitung gesichert werden könnte.
Die medizinisch und (psycho)therapeutisch begleitenden Personen sollten bereit
sein, ihre erbrachten Leistungen über entsprechende Kostenträger begleichen zu
können, sofern sich alle Vertragspartner dazu bereit erklären.
Bei 100 %iger Übereinstimmung der Bewohner soll auch die Möglichkeit bestehen,
einen Arzt, sowie Psychotherapeuten usw. für die Gemeinschaft zu bestellen,
welcher über Kenntnisse in weiteren Spezialgebieten der alternativen Heil- und
Therapiemethoden, so wie -verfahren verfügt. (z.B. Homöopathie, Heilpraktiker,
Naturheilverfahren, Körpertherapie, Familienaufstellungen o.ä.)
Diese müssen allerdings, sofern sich kein Kostenträger dafür finden läßt, von
jedem Teilnehmer selber finanziert werden. Gleiches gilt ebenso auch für die
ambulanten Einzelgespräche, falls diese Verfahren durch die entsprechenden
Kostenträger über dem Vor- oder Nachsorgeweg nicht beglichen werden können,
bzw. die Anbieter kassenrechtlich nicht zugelassen sind.
Um den Gruppenprozess positiv zu fördern, wäre es sinnvoll, wenn alle Bewohner
eventuell beim gleichen Therapeuten in Psychotherapie wären,
was aber keine
Pflicht sein sollte. Auch sollten die Bewohner bereit sein, sich bei Bedarf ambulant,
von einem kassenärztlich zugelassenen Arzt, Neurologen und Psychiater, so wie in
sozialen Fragen (Beruf, Behördenangelegenheiten usw.)
die Möglichkeit bestehen, sich von einem(r) geeignete(n) Sozialarbeiter/in
(z.B. psychosoziale Dienste etc.) begleiten zu lassen.

Diese Seite wurde erstellt am 15.10.2001 von Klaus Bernd Grenda, Eckernförde, Germany